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   OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04   

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https://dejure.org/2005,7679
OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.07.2005 - 12 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 12 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachabfindung aus dem Erlös einer Teilveräußerung von Grundstücken, die zu einem im Wege der vorweggenommener Erbfolge auf den Kläger übertragenen Gut gehören; Zulässigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung; Auslegung vertraglicher Ausgleichsregelungen für ...

  • Judicialis

    ZPO § 529 n.F.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GrdstVG § 13; ; GrdstVG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 (n.F.); BGB § 157; GrdstVG § 13 § 16
    Auslegung einer Nachabfindungsklausel bei Hofübergabe im Wege voweggenommener Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Wenn der Übernehmer entgegen dem ursprünglichen Zweck der Gesamtregelung das Anwesen nicht mehr der Familie erhält, indem er Grundstücke veräußert, entfällt der Grund für seine anfängliche Bevorzugung und die Benachteiligung der weichenden Erben (vgl. BGHZ 40, 172, 176; 59, 166, 168; 91, 154, 164).

    Erst dann, wenn der Veräußerungserlös zur Tilgung drückender Schulden verwendet und eine Kreditaufnahme für die dringend nötige Erneuerung schadhafter Gebäude offen gehalten werden soll, ist die Veräußerung von Grundstücken zur Erhaltung des Gutes erforderlich (vgl. BGHZ 40, 169, 171; 91, 154, 166).

    Zwar ist dem Beklagten ein unternehmerischer Ermessensspielraum zuzubilligen; dieser kann aber mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Interessen der weichenden Erben nicht unbegrenzt sein (vgl. BGHZ 91, 154, 167).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Die darin berücksichtigte Verpachtung eines Teils der landwirtschaftlich genutzten Grundstücken war nur eine andere Art der prinzipiell gleichartigen Verwendung, während der Verkauf dazu führt, dass ein Substanzverlust eintrat (vgl. BVerfGE 67, 329, 346).

    Durch bloße Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen hatte sich der Beklagte auch nicht der Möglichkeit begeben, das Gut landwirtschaftlich zu bewirtschaften oder es seinen Abkömmlingen zu erhalten (vgl. BVerfGE 67, 329, 347); die Verpachtung löste deshalb zwar noch keinen Nachabfindungsanspruch aus (vgl. OLG Oldenburg NdsRpfl 1995, 355 f.).

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist zulässig, wenn eine Vereinbarung der Parteien in einem regelungsbedürftigen Punkt fehlt (vgl. BGHZ 127, 138, 142; BGHR BGB § 157 Ergänzende Auslegung 29).

    Wenn und soweit die Vereinbarung der Parteien eine planwidrige Unvollständigkeit aufweist, muss zudem eine ergänzende Vertragsauslegung vorgenommen werden (BGHZ 127, 138, 142), die wiederum zuvörderst dem Zweck der Gesamtregelung Rechnung trägt.

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die - notariell beurkundete - vertragliche Regelung in ihrer Zweckrichtung und der inhaltlichen Gestaltung den gesetzlichen Bestimmungen des Höferechts, des Anerbenrechts oder funktional vergleichbarer Regeln nach §§ 13, 16 des Grundstücksverkehrsgesetzes ähnelt, die der Sache nach ebenfalls erbrechtliche Auseinandersetzungsregeln enthalten (vgl. BVerfGE 91, 346, 357).

    Die Sitte der Übertragung eines Hofgutes an einen von mehreren (potenziellen) Erben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zur Erhaltung des Gutes in der Familie unter Benachteiligung der weichenden Erben und Beschränkung von Ausgleichsansprüchen ist unabhängig von einzelnen Gesetzesbestimmungen verbreitet (vgl. BVerfGE 91, 346, 361).

  • BGH, 19.07.1991 - BLw 17/90

    Nachabfindungsanspruch aufgrund Zahlung einer Brandversicherungssumme

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Insbesondere nach dem Höferecht werden die durch den Verkauf von Grundstücken erzielten Kaufgelder nicht Hofbestandteile; es findet keine Surrogation statt (vgl. BGHZ 59, 220, 224; 115, 157, 161 f.).

    Typischerweise ist bei Grundstücksveräußerungen den weichenden Erben ein Abfindungsergänzungsanspruch zuzubilligen (vgl. BGHZ 115, 157, 160).

  • OLG Oldenburg, 08.07.2004 - 10 W 15/03

    Veräußerung einzelner Grundstücke der Erbmasse; Zulässigkeit des Ersatzerwerbs

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Im Höferecht geht es nicht um die Erhaltung eines bestimmten Hofes im Familienbesitz, sondern um die Erhaltung der Existenzgrundlage für den Landwirt als Hofübernehmer, mag auch durch Grundstücksgeschäfte ein Austausch der Hofstelle und der Hofflächen durch Verkäufe und Ersatzkäufe erfolgen (vgl. OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 2004, 515, 516 f.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Auch neues Vorbringen dazu ist, soweit unstreitig, zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2005, 291, 292).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Bei der (ergänzenden) Auslegung der individualvertraglichen Bestimmungen im Vertrag vom 22. August 1995 kann und muss auf alle Umstände zurückgegriffen werden, die den Erklärungstatbestand begleiten und in einer Sinn gebenden Beziehung zu ihm stehen (vgl. BGHZ 86, 41, 47; BGHR BGB § 157 Ergänzende Auslegung 26, 27).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Vorhandene Lücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (vgl. BGHZ 84, 1, 7; 90, 69, 77; 135, 387, 392).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
    Hält es die erstinstanzliche Deutung lediglich für eine vertretbare, aber nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst diejenige Auslegung vorzunehmen, die es für geboten hält (BGH NJW 2004, 2751 ff.).
  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 81/96

    Ausschluß oder Beschränkung einer Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 183/97

    Beweiserhebung von Amts wegen und Auslagenvorschuß

  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

  • BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72

    Ausgleichsanspruch des Miterben nach der Höfeordnung

  • BGH, 15.10.1963 - V BLw 14/63

    Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben

  • BGH, 15.10.1963 - V BLw 11/63

    Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben

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